Pflegeberatung

Beratungsbesuch §37.3
Pflegeberatung §7a

  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI: Pflichttermin & wertvolle Unterstützung
  • Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und beziehen Pflegegeld? Dann ist der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie ein fester Bestandteil der Pflege.
  • Dieser Termin ist jedoch mehr als nur eine bürokratische Pflicht: Er bietet Ihnen eine regelmäßige, vertrauliche Begleitung im Pflegealltag, beantwortet Ihre Fragen und sichert den fortlaufenden Anspruch auf Ihr Pflegegeld.
  • Ist die Pflegeberatung verpflichtend?
  • Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege selbstständig (ohne einen ambulanten Pflegedienst) durchführen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
  • Pflegegrad 1: Die Beratung ist freiwillig, wird jedoch einmal pro Halbjahr von der Pflegekasse übernommen.
  • Pflegegrad 2 und 3: Der Beratungseinsatz ist einmal pro Halbjahr verpflichtend.
  • Pflegegrad 4 und 5: Der Beratungseinsatz ist einmal pro Vierteljahr (alle 3 Monate) verpflichtend.
  • Wichtig: Wird der Nachweis nicht rechtzeitig bei der Pflegekasse eingereicht, droht eine Kürzung oder vorübergehende Streichung des Pflegegeldes.

Mögliche Themen des Gesprächs:

  • Einschätzung der Pflegesituation: Wie kommen Sie mit der Pflege im Alltag zurecht? Wo gibt es Überlastungen?
  • Hilfsmittel & Anpassungen: Welche Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, Haltegriffe) können den Alltag erleichtern?
  • Pflegetechniken & Hebetipps: Wie schonen Sie als Pflegeperson Ihren eigenen Rücken?
  • Entlastungsangebote nutzen: Informationen zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder den monatlichen Entlastungsbetrag.
  • Höherstufung prüfen: Sollte sich der Pflegebedarf verschlechtert haben, unterstützen wir bei der Vorbereitung auf einen Höherstufungsantrag.

Kosten & Abwicklung

  • Für Sie entstehen keine Kosten. Die Aufwendungen für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von Ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung übernommen.
  • Nach dem Gespräch übermitteln wir die erforderliche Bestätigung direkt an Ihre Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
  • So vereinbaren Sie Ihren Termin
  • Nutzen Sie den Beratungseinsatz als Chance, Fragen zu stellen und sich praktische Unterstützung für Ihren Pflegealltag zu holen.
  • Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular – wir vereinbaren zeitnah einen passenden Termin bei Ihnen vor Ort.
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Ihr persönlicher Fahrplan
  • Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, bringt das viele Fragen mit sich. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist Ihr kostenloses und freiwilliges Orientierungsangebot, um die optimale Versorgung zu organisieren.
  • Wir analysieren Ihre persönliche Situation, unterstützen Sie bei Anträgen (z. B. auf Pflegegrad oder Hilfsmittel) und erstellen gemeinsam einen maßgeschneiderten Versorgungsplan – direkt bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.
  • Kostenfrei mit Beratungsgutschein:
  • Sie haben gesetzlichen Anspruch auf diese Beratung. Fordern Sie einfach einen Beratungsgutschein bei Ihrer Pflegekasse an. Wir rechnen anschließend direkt mit der Kasse ab – für Sie entstehen keine Kosten.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Hier finden Sie kompakte Erklärungen zu wichtigen Themen rund um Pflegegrade, Begutachtung und Schulungen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad für meine Angehörigen?

Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Pflegegradbeantragung.

Was erwartet mich bei einer Pflegebegutachtung?

Wir erläutern den Prozess und wie Sie sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten.

Welche Schulungen bieten Sie im Bereich Pflege an?

Unsere Kurse decken vielfältige Themen ab, um Ihnen praxisnahes Wissen zu vermitteln.

Kann ich auch Beratung für die Pflege von Kindern erhalten?

Ja, wir bieten spezialisierte Beratung und Informationen zur Kinderpflege an.